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Dienstag
28.01.2003

Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch rekurriert gegen die Einstellungsverfügung der Bezirksanwaltschaft Zürich in Sachen Strafanzeige gegen Urs P. Gasche, wie comparis.ch am Dienstag mitteilte. Ausgangspunkt der 2001 eingereichten Strafanzeige seien die Behauptungen des ehemaligen «K-Tipp»-Herausgebers Gasche über comparis.ch.

Der Rechtsvertreter von comparis.ch macht im Rekurs Verfahrensfehler und die Abstützung auf falsche Tatsachen bei der materiellen Beurteilung geltend: Die Bezirksanwaltschaft habe das Verfahren nicht nach den Regeln der Strafprozessordnung des Kantons Zürich durchgeführt. Sie habe die (schriftlichen) Aussagen des angeschuldigten Journalisten Gasche comparis.ch nie vorgehalten und ihr damit das grundlegende Recht auf Stellung von Ergänzungsfragen verwehrt.Zudem stütze sich die Bezirksanwaltschaft in der materiellen Beurteilung nur auf die schriftliche Stellungnahme des Angeschuldigten ab und ziehe Schlüsse, die sich durch die Akten entkräften liessen, heisst es in der Mitteilung von comparis.ch. Vergleiche dazu: Urs P. Gasche gewinnt gegen Comparis.ch