Die Zürcher Firma Comparis.ch wirft dem «K-Tipp» vor, «unrichtige oder irreführene Behauptungen» über den Internet-Vergleichsdienst gemacht zu haben. Comparis.ch klagt deshalb die Konsumentenschutz-Zeitschrift ein, mit der Begründung gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben. Am Mittwoch werde eine Strafanzeige gegen «K-Tipp»-Herausgeber Urs P. Gasche bei der Zürcher Bezirksanwaltschaft eingereicht, teilte Comparis.ch am Montag mit. Obwohl sich Gasche im Januar in einem Vergleich vor einem Zürcher Bezirksrichter verpflichtet habe, nicht mehr zu behaupten, Comparis.ch sei käuflich, habe er den Vorwurf «in nur wenig verhüllter Form» wiederholt. Der Internetdienst bietet u.a. einen Online-Prämienvergleich von Schweizer Krankenkassen an. Die Firma wehrt sich gegen die im «K-Tipp» gemachte Behauptung, sie nehme nur solche Kassen in ihre Vergleiche auf, die eine Aufwandentschädigung zahlten. Gemäss Comparis.ch fehlen in den Vergleichen nur diejenigen Kassen, die nicht verglichen werden wollen oder die nötigen Daten nicht zur Verfügung stellen.
Montag
30.04.2001