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Donnerstag
13.12.2001

Die Commcare AG hat am Donnerstag ein Gesuch um Nachlassstundung eingereicht. Der Bundesgerichtsentscheid vom 7. November gegen Commcare habe dem «Unternehmen das Genick gebrochen», schreibt Verwaltungsrat Hans-Peter Koller am Donnerstagabend. Der Entscheid über Mietleitungen und Übertragungsmedien habe das Unternehmen zu einer Neueinschätzung des Unternehmenswertes gezwungen. Dies und die rückwirkenden Forderungen der Swisscom in Höhe von 9 Mio. Franken hätten zu einer Überschuldung der Commcare geführt. Sie betrug Ende September 9,2 Mio. Franken und könne noch ansteigen, wie es weiter heisst. Der Bundesgerichtsentscheid habe den Ertrags- und den Substanzwert der Commcare AG «vaporisiert». Gemäss Bundesgericht muss die Swisscom ihre Preise für Mietleitungen und Übertragungsmedien nicht senken. Die von der Swisscom geforderten Tarife verunmöglichten den eigenständigen Weiterbetrieb des Geschäftsbereichs «IP-Multiservice». Die Mietleitungstarife der ehemaligen Monopolistin liegen laut Commcare zwischen 60 und 100% über den von der ComCom empfohlenen gewinnbringenden Tarifen. Zur Zeit beschäftigt die Firma 64 Personen. Sie hat im Geschäftsjahr 2000/2001 (per Ende September) einen Umsatz von 47 Mio. und einen Betriebsverlust (Ebitda) von 8 Mio. Fr. geschrieben, der Reinverlust belief sich auf 14 Mio. Franken.