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Donnerstag
30.01.2003

Die Mediengewerkschaft Comedia anerkennt in ihrer Vernehmlassung zur neuen Verfassungsbestimmung betreffend Medienpolitik grundsätzlich den Reformbedarf beim geltenden System der Presseförderung und begrüsst den Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, die Bundesverfassung mit einer neuen Bestimmung zur Medienpolitik (Art. 93a BV) zu ergänzen. Es macht in den Augen von Comedia mithin wenig Sinn, dass unter dem aktuell gültigen System Geld vorab an Verlage verteilt wird, die eine derartige Unterstützung kaum nötig haben, und auf der anderen Seite die Lokal- und Regionalpresse, die in der heutigen Wirtschaftslage einen schwierigen Stand hat, verhältnismässig wenig von den Förderbeiträgen profitiert.

Die Comedia unterstützt deshalb grundsätzlich einen Systemwechsel von einer indirekten Subventionierung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften zu einer direkten finanziellen Unterstützung von Presseerzeugnissen. Wichtig und richtig ist für comedia ebenfalls, dass der vorgelegte Verfassungsartikel nebst dem ersten Ziel der demokratischen Meinungsbildung auch das Ziel des gesellschaftlichen Zusammenhalts - wo die Mitgliedschaftspresse einen massgeblichen Beitrag leistet - explizit erwähnt. Andernfalls würde eine unannehmbare Vielzahl von Titeln - unter anderem der Gewerkschaftspresse - von Förderungsmassnahmen ausgeschlossen.

Aus gewerkschaftlicher und medienpolitischer Sicht äusserst erfreut ist comedia schliesslich über die Absicht der Kommission, die Aus- und Weiterbildung der Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz in Zukunft gezielt zu fördern und zu unterstützen. - Die ganze Stellungnahme: http://www.comedia.ch