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Dienstag
14.12.2010

Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom senkt den Preis für die Entbündelung der letzten Meile für die Jahre 2009 und 2010. Für den Zugang zur letzten Meile machte die Swisscom für die Jahre 2009 und 2010 einen monatlichen Mietpreis von 18.80 Franken respektive 18.40 Franken geltend. Gegen diese Preise wehrte sich Sunrise bei der ComCom und verlangte eine Überprüfung, ob die Preise kostenorientiert seien. Gestützt auf umfangreiche Kostenanalysen und Preisberechnungen, die das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) durchführte, senkt die ComCom nun den monatlichen Preis für die Entbündelung einer Hausanschlussleitung für das Jahr 2009 auf 17.30 Franken und für 2010 auf 16.70 Franken.

Wie die ComCom am Dienstag mitteilte, werden die Mietpreise für die Anschlussleitung damit um acht bis neun Prozent gesenkt. Bereits im Jahr 2008 hatte die ComCom den Entbündelungspreis stark reduziert und auf einem kostenorientierten Niveau festgelegt (18.18 Franken für 2008). Der von der ComCom festgelegte Entbündelungspreis liegt rund vier Franken über dem europäischen Mittel.

Damit die Konkurrenten von Swisscom Anschlussleitungen entbündeln können, müssen sie ihre eigenen Geräte in den Anschlusszentralen installieren und selbst betreiben. Dies bezeichnet man als «Kollokation». Auch in diesem Bereich hat die ComCom nun die Preise erneut gesenkt. Insbesondere stellte sich heraus, dass ein geltend gemachter Kostenzuschlag für die Belüftung nicht gerechtfertigt war. Zudem nahm die ComCom für das Jahr 2009 Korrekturen am Strompreis vor.

Bei den Interkonnektionspreisen handelt es sich um eine Abgeltung für die Nutzung des Festnetzes der Swisscom zur Durchleitung von Telefonanrufen. Bereits im Jahr 2007 senkte die ComCom diese Preise für die Jahre 2004 bis 2006 deutlich. Im Herbst 2008 korrigierte sie die von Swisscom verlangten Preise ein weiteres Mal um 25 bis 30 Prozent nach unten. Wie am Dienstag mitgeteilt wurde, erfolgt nun auch für die Preise 2009 und 2010 eine leichte Senkung. Davon sind insbesondere die Preise für die am häufigsten nachgefragten Dienste, bei denen nach Nutzung abgerechnet wird («usage charges»), betroffen. Im Festnetzbereich zählen die Interkonnektionspreise damit nach wie vor zu den tiefsten in Europa.

Die Preise werden nach Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen rechtsgültig, sofern keine der Verfahrensparteien Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegt.