Content:

Sonntag
08.07.2018

IT / Telekom / Druck

Gleichbehandlung und Bietbeschränkungen

Gleichbehandlung und Bietbeschränkungen

Im kommenden Januar versteigert der Bund die Lizenzen für die 5G-Mobilfunkfrequenzen. Obwohl bei der Auktion grundsätzlich alle mitbieten können, werden die bisherigen Betreiber Swisscom, Sunrise und Salt durch die Spielregeln bevorteilt.

Die neuen Frequenzen werden vom Bund im Januar 2019 versteigert. Die Auktion werde unter dem Stern der «Transparenz und Gleichbehandlung» stehen, liess die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) am Freitagvormittag an einer Medienkonferenz in Bern verlauten. 

«Die heutigen Netzbetreiber und alle weiteren interessierten Firmen können zu gleichen Bedingungen an der Auktion teilnehmen», so Comcom- Präsident Stephan Netzle. Die Interessenten würden gleichzeitig für alle Frequenzkategorien mitbieten können, und auch die Anzahl der Konzessionen oder die Frequenzausstattung seien in der Auktion «grundsätzlich offen».

Gewisse «Bietbeschränkungen» wurden aber dennoch in die Auktionsregeln eingeflochten. Damit will die Comcom den bisherigen Betreibern Swisscom, Sunrise und Salt quasi eine Garantie zum Kauf von 5G-Frequenzen geben.

Aufgesetzt wurde zum Beispiel eine «kumulative Bietbeschränkung» im 700 Megahertz-Spektrum: Demnach können zwei Bieter zusammen «nicht mehr als fünf von sechs Blöcken erwerben, sofern ein dritter Bieter Interesse an einem Block hat», so die Comcom.

Die Lizenzen laufen über 15 Jahre, womit eine gewisse «Planungssicherheit» gewährleistet sei. Die neuen Frequenzen zwischen 700 Megahertz und 3,5 Gigahertz sind der Grundstein für die «viel leistungsfähigere» 5G-Technologie. Die Auktionserlöse fliessen in die Bundeskasse.