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Donnerstag
21.02.2002

Die UMTS-Konzessionäre können gemäss entsprechendem Merkblatt der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) die Infrastruktur der Funknetze weitgehend gemeinsam nutzen. Die UMTS-Konzessionen für die Mobiltelefonie der dritten Generation sei hinreichend flexibel, um eine gemeinsame Nutzung der Funkinfrastruktur zu gestatten. Der Wettbewerb im Infrastrukturbereich werde dadurch nicht beeinträchtigt, so die ComCom. Es dränge sich jedoch eine fallweise Prüfung für die Nutzung auf. Über entsprechende Gesuche der Betreiber werde die Kommission aufgrund einer Analyse des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) entscheiden. Mit der gemeinsamen Infrastrukturnutzung könnten beim Netzaufbau Einsparungen erzielt werden. Bereits früher habe die ComCom die GSM- und UMTS-Konzessionäre dazu angehalten, im Interesse des Umwelt- und Landschaftsschutzes die Antennenanlagen (Betriebsgebäude und Mast) gemeinsam zu benutzen, sofern die Kapazität ausreiche und dies technisch, wirtschaftlich und rechtlich machbar sei. Auch in der Konzession sei die gemeinsame Nutzung von Antennen und deren Verbindung zur Basisstation vorgesehen, hiess es weiter.