Kunden, die zu einem neuen Telekomanbieter wechseln, sollen in Zukunft schneller ihre Telefonnummern vom alten Anbieter mitnehmen können. Selbst dann, wenn sie sich mit dem ursprünglichen Anbieter noch über den Umfang bezogener Leistungen streiten. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat die betreffende Verordnung angepasst.
«Mit diesen Neuerungen sollen denn auch der Wettbewerb unter den Fernmeldedienstanbieterinnen sowie die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt werden», schreibt die Comcom zur Motivation der Änderung.
Konkret werden die Fristen für die Bestätigung der sogenannten Portierungsanträge von fünf auf einen Arbeitstag verkürzt. Will ein Kunde den Telefonanbieter wechseln und seine Mobile- und Festnetznummern übertragen lassen, so beantragt der neue Anbieter beim bisherigen Anbieter die «Portierung» der Nummern.
Durch die verkürzten Fristen hat der neue Anbieter rascher als bisher die Gewissheit, dass wechselwillige Kunden mit ihren angestammten Nummern aufgenommen werden können. Das soll die Nummernübertragung beschleunigen, hofft die Comcom.
Bei Festnetznummern ist die Frist mit zwei Tagen länger, weil aufwendigere Abklärungen nötig sind. Die neuen Bestimmungen gelten ab Anfang November 2015.