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Montag
03.06.2013

Der SRG-Ombudsmann Achille Casanova hat nur eine der drei Beschwerden von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli teilweise gutgeheissen. Am «Rundschau»-Bericht vom 3. April sei beanstandet worden, dass sich das Publikum über die Frage, wie viel es braucht, um sich Dr. med. nennen zu können, ungenügend eine eigene Meinung habe bilden können, berichtet die «Schweiz am Sonntag». Mörgeli hatte bei der Ombudsstelle zwei Beanstandungen gegen die «Rundschau» und eine gegen «10 vor 10» eingereicht.

Nicht verletzt worden sei das Sachgerechtigkeitsgebot der «Rundschau»-Sendung vom 28. März, auch wenn Casanova kritisierte, die Kritik an Mörgeli sei einseitig ausgefallen, weil die Rolle des früheren Institutsleiters bei der Doktortitelvergabe zu wenig beleuchtet worden sei. Christoph Mörgeli hatte den «Rundschau»- und «10 vor 10»-Verantwortlichen vorgeworfen, «66 sachliche Fehlaussagen» gemacht zu haben.