Die langwierige Prozessgeschichte gegen Christian Wulff hat mit einem Freispruch geendet. Das Landesgericht Hannover sah keine Belege für den Vorwurf der Korruption.
«Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise gegen die Angeklagten», so der zuständige Richter Frank Rosenow in seiner Urteilsbegründung.
Der ehemalige deutsche Bundespräsident Wulff stand zusammen mit dem Filmkaufmann David Groenewold vor Gericht, weil dieser für Wulff Hotel- und Bewirtungskosten für 720 Euro während eines Oktoberfestbesuchs übernommen hatte. Wulff bat einige Wochen später bei Siemens um Unterstützung für einen von Groenewold produzierten Film.
Der Richter beschrieb das Verhältnis der beiden Männer als «freundschaftlich». Die Angeklagten seien einander «wertvolle Ratgeber» gewesen.
Rosenow betonte in seinem Urteil vom Donnerstag weiter, dass es keine Beweise dafür gebe, dass eine Unrechtsvereinbarung zwischen Groenewold und Wulff bestanden habe. Bei den in der Anklage vorgebrachten Geldbeträgen handle es sich um «Peanuts». Es sei sehr unrealistisch, dass sich Wulff - damals Ministerpräsident von Niedersachen - dadurch bestechen lassen würde.
Christian Wulff hat nun Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Durchsuchung seines Hauses. Die Staatsanwaltschaft kann noch Revision gegen das Urteil einlegen.