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Donnerstag
17.01.2002

Jean-Marc Angéloz, Chefredaktor von «L`Objectif», wird nicht wegen übler Nachrede verurteilt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung aus formellen Gründen aufgehoben. Angéloz bezeichnete 1997 einen Hutu-Ruander in fünf Artikeln über den Völkermord in Ruanda als «Nazi». Ausserdem beschuldigte er 1998 in einem weiteren Artikel die «Vereinigung der Ruander in der Schweiz», das für den Genozid an Tutsis verantwortliche Regime unterstützt zu haben. Im Oktober 1999 wurde er auf Grund dieser Aussagen vom Strafgericht des Saanebezirks zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Das Kantonsgericht bestätigte das Verdikt im Mai des vergangenen Jahres und verweigerte Angéloz die Einsicht in das Protokoll der erstinstanzlichen Verhandlung. «Damit haben die Freiburger Richter Angéloz` Recht auf rechtliches Gehör verletzt», hiess es seitens des Bundesgerichts. Als formeller Mangel führe dies zur Aufhebung der Verurteilung.