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Sonntag
04.12.2016

Medien / Publizistik

Der Machtkampf zwischen dem Vorstandschef der Constantin Medien Fred Kogel und dem Schweizer Grossaktionär Bernhard Burgener wird jetzt zum Rechtsstreit: Anfang Woche reichte Burgener bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eine Strafanzeige gegen Kogel sowie Finanzvorstand Arne Anders ein. Damit will Burgener die an der letzten Hauptversammlung beschlossene strategische Neuausrichtung der Constantin Medien doch noch verhindern.

Vorstand und Aufsichtsrat der Constantin Medien wollen das Münchner Medienunternehmen zu einem reinen Sportkonzern umbauen und dafür das Film-Segment fallen lassen. Dagegen wehrt sich Burgener vehement, da er befürchtet, dass dadurch «erhebliche Klumpenrisiken» für seine Highlight Communications, Tochter der Constantin Medien mit Sitz in Pratteln, entstehen. Burgener ist selber VR-Präsident der Tochterfirma.

An einer zweitägigen Hauptversammlung in München stimmten Aktionärinnen und Aktionäre der Constantin Medien am 10. November für die strategische Neuausrichtung. Allerdings wurde Burgener und ihm angeschlossene Aktionäre bei der entscheidenden Abstimmung nicht berücksichtigt: «Bei den Abstimmungen wurden Aktionäre, die einen Anteilsbesitz von knapp 30 Prozent am Grundkapital gemeldet hatten und einen Stimmrechtspool formen, vom Versammlungsleiter wegen einer falschen Stimmrechtsmitteilung von der Abstimmung ausgeschlossen», so die Constantin Medien tags darauf.

Burgener, der die Beschlüsse deshalb für «null und nichtig» erklärte, kündigte umgehend an, rechtliche Schritte gegen Kogel einzuleiten.

Nun bestätigt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft dem Klein Report, dass eine Klage gegen Fred Kogel und Arne Anders eingegangen ist: «Ich kann bestätigen, dass am 28. November 2016 eine Strafanzeige bei uns eingegangen ist», sagt der Kommunikationsverantwortliche Nico Buschauer. Kläger ist Highlight Communications, also das Unternehmen von VR-Chef Bernhard Burgener.

Nun werde die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige «eingehend prüfen» und beurteilen, ob ein hinreichender Anfangsverdacht gegen Kogel vorliegt, um das Verfahren gegen ihn zu eröffnen. Den genauen Gegenstand der Anklage kann Buschauer zu diesem Zeitpunkt nicht verraten. Der deutsche Branchendienst Meedia, der zuerst über die Strafanzeige berichtete, schreibt von einem «Verdacht auf Urkundenfälschung».