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Mittwoch
29.09.2021

Medien / Publizistik

Der a.o. Staatsanwalt soll kären, wer der «Weltwoche» die Geheimakten durchstach.

Der a.o. Staatsanwalt soll kären, wer der «Weltwoche» die Geheimakten durchstach.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts zur Prüfung der Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung im Fall Alain Berset beschlossen.

«Da als mögliche Täterinnen und Täter, nebst anderen Personen, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft in Frage kommen, ergibt sich die Zuständigkeit der AB-BA aufgrund von Artikel 67 des Strafbehördenorganisationsgesetzes», heisst es in einer Ad-hoc-Meldung der Justizbehörde am Dienstagnachmittag. 

Die AB-BA werde nun so rasch wie möglich eine geeignete Person einsetzen, welche die Strafanzeige prüft und die Untersuchung durchführt.

Vor zwei Wochen hatte «Weltwoche»-Autor Christoph Mörgeli darüber berichtet, wie Alain Berset versucht haben soll, Einblicke in sein Privatleben mithilfe juristischer und polizeilicher Mitarbeitenden aus seinem Departement zu verhindern. 

Eine ehemalige Geliebte soll den Bundesrat Ende 2019 zur Herausgabe von 100‘000 Franken gedrängt haben. Dies mit der Drohung, private Mails an interessierte Personen durchzustechen. Berset klagte auf Erpressung.

Der Innenminister habe in der Causa «die Unwahrheit gesagt, Bundesbeamte missbraucht und Steuergeld verschleudert», so das Fazit des Ex-SVP-Nationalrats Mörgeli, der sich in seinen Vorwürfen auf «streng geheim gehaltene Strafakten» stützte.

Am 17. September reichte die Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Das Verfahren soll klären, wer der «Weltwoche» die geheimen Akten zusteckte.