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Dienstag
30.04.2019

Werbung

«Bin dem Landgericht München sehr dankbar. Nun werden Influencer nicht mehr als Grippevirus wahrgenommen.»

«Bin dem Landgericht München sehr dankbar. Nun werden Influencer nicht mehr als Grippevirus wahrgenommen.»

Nicht jeder Instagram-Post, der eine Marke oder ein Unternehmen verlinkt, ist automatisch Schleichwerbung: Das Landgericht München hat am Montag eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb (VSV) gegen die Influencerin Cathy Hummels abgewiesen.

Die vorsitzende Richterin befasste sich mit mehreren konkreten Posts der Instagram-Berühmtheit, mit denen sie verschiedene Unternehmen tagte oder direkt erkennen liess.

Der klagende Verband habe nicht bewiesen, dass Cathy Hummels für die beanstandeten Posts auch eine Gegenleistung erhielt. «Kennzeichnungspflichten, die sich im Falle einer Zahlung durch die Unternehmen ergeben können, bestanden daher nicht», erklärte das Landgericht.

Deshalb handelte es sich auch nicht um getarnte Werbung – obwohl Hummels durchaus gewerblich handelte, indem sie durch ihre Posts die verlinkten Unternehmen und ihr eigenes Unternehmen gefördert habe. «Das aber lässt der Instagram-Account der Beklagten nach Auffassung der Kammer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennen.»

Die Erkennbarkeit des gewerblichen Handelns müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, heisst es im nicht rechtskräftigen Urteil, das noch angefochten werden kann. Im Fall der berühmten Spielergattin des Münchner Fussballers Mats Hummels war unter anderem ausschlaggebend, dass sie mit ihrem öffentlichen Profil 485'000 Follower erreicht.

Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Abonnenten und dem «blauen Haken», das ihr Profil kennzeichnet, könne Cathy Hummels von einer Person, die rein privat auf Instagram unterwegs ist, unterschieden werden.