Prinzessin Caroline von Monaco ist mit ihrer Klage wegen der Veröffentlichung eines Ferienfotos abgeblitzt. Der Europäische Gerichtshof bestätigte ein Urteil der kleinen Kammer des Strassburger Gerichtshofes vom September und wies die Klage ab.
Caroline von Monaco wollte eine weitere Veröffentlichung eines Fotos verhindern, das sie und ihren Mann Ernst August von Hannover in den Ferien zeigt. Das Bild wurde im Jahr 2002 von der Zeitschrift «7 Tage» zur Illustration eines Artikels verwendet wurde, der den Trend bei Prominenten beschrieb, ihre Ferienvillen zu vermieten. Die Prinzessin fühlte sich in ihrer Privatsphäre verletzt.
Ein solcher Bericht könne durchaus zu einer «Debatte von öffentlichen Interesse» führen, urteilte dagegen das Strassburger Gericht. Ausserdem könne sie als «Person der Zeitgeschichte» nicht den gleichen Schutz ihres Privatlebens für sich beanspruchen wie der Normalbürger.