Wegen unlauteren Wettbewerbs hat die Cablecom beim Bezirksgericht Zürich eine Klage gegen Teleclub eingereicht. Teleclub habe im Zusammenhang mit einem Entscheid der Wettbewerbskommission wissentlich Falschaussagen verbreitet. Hintergrund der Klage ist ein Zwischenentscheid der Wettbewerbskommission (Weko), wonach die Cablecom ihr Kabelnetz für das digitale Programmangebot der Teleclub AG öffnen muss. Diesen Antrag von Teleclub hatte die Weko Ende September gutgeheissen.
Die Cablecom reagierte mit einer Beschwerde bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen. Weil der Fall noch hängig sei, bestehe bis auf Weiteres keine Pflicht, Teleclub digital aufzuschalten, schreibt Cablecom in einem Communiqué vom Freitag. Trotzdem habe Teleclub über verschiedene Kanäle eine Meldung verbreitet, in welcher der Cablecom unterstellt werde, sich bewusst behördlichen Anordnungen zu widersetzen und die Aufschaltung des Teleclub-Signals absichtlich nicht vorzunehmen. Gemäss Cablecom hat sich Teleclub jedoch geweigert, eine Richtigstellung auf den entsprechenden Verbreitungskanälen zu veröffentlichen. Das Verhalten von Teleclub sei unlauter. Die Cablecom mit 1,5 Millionen angeschlossenen Haushalten in der Schweiz betreibt ein eigenes digitales TV-Angebot. Mit seinem digitalen Programm ist Teleclub ein Konkurrent von Cablecom.
Freitag
18.10.2002