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Montag
24.03.2003

Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) hat einen Rekurs des Kabelnetzbetreibers Cablecom gegen den Bezahlsender Teleclub abgewiesen, wie Teleclub am Montag selber mitteilte. Cablecom ist damit weiterhin verpflichtet, die Fernsehsignale von Teleclub auf seinem Netz zu übertragen. Cablecom war bereits am 23. September 2002 von der Wettbewerbskommission (Weko) verpflichtet worden, die zehn Kanäle von Teleclub digital per sofort aufzuschalten. Zudem hatte sie verfügt, dass eine allfällige Beschwerde keine aufschiebende Wirkung habe. Und Ende Oktober 2002 hatte die Reko/Wef ein Gesuch der Cablecom um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. Nun habe die Reko/Wef auch die Cablecom-Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Aufschaltung der Teleclub-Kanäle vollumfänglich abgewiesen, erklärte Teleclub am Montag.