Unter dem Motto Rabatt kennen wir nicht, Rabat ist eine Stadt in Marokko hat das Landesgericht Düsseldorf dem Bekleidungs-Konzern C&A jetzt auch eine zweite generelle Rabatt-Aktion von 20 Prozent untersagt. Vor kurzem hatte C&A bekannt gegeben, ihre umstrittenen Sonderrabatte für bargeldlose Zahler auf alle Kunden auszuweiten. Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erliess das Gericht am Freitag eine einstweilige Verfügung. C&A droht bei Zuwiderhandlung eine Ordungsbusse von 250 000 Euro. In einer Vorrunde hatte das Landesgericht Düsseldorf mit zwei einstweiligen Verfügungen dem Konzern untersagt, jenen Kunden die bargeldlos zahlen, einen Rabatt von 20 Prozent zu gewähren. Mit dieser Aktion wollte C&A zur Euro-Einführung Schlangen an den Kassen vermeiden. Auf das Verbot hin hatte der Konzern dann angekündigt, die Rabatte bis einschliesslich Samstag bei allen Zahlungen zu gewähren. Auch das verhinderte das Gericht. Über den von der Wettbewerbszentrale gestellten Antrag, ein Ordnungsgeld einzufordern, entschied das Gericht noch nicht.
Samstag
05.01.2002