Das Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) stellt seine Kommunikation um: Der Newsletter wird vereinfacht, Twitter wird runtergedimmt, dafür kommt LinkedIn als neuer Kanal hinzu.
«Konkret betrifft die Erweiterung unsere neue Präsenz auf LinkedIn. Seit 2017 publizierten wir circa vierteljährlich einen Newsletter. Seit Ende 2018 sind wir auf Twitter präsent. Seit Anfang März sind wir nun auch auf LinkedIn», sagte Matthias Leicht-Miranda, Stv. Leiter EBGB, auf Nachfrage des Klein Reports.
Mit der Erweiterung auf den sozialen Netzwerken will die Behörde kleinteiliger kommunizieren können. «Der vierteljährliche Newsletter brauchte jeweils eine längere Vorlaufzeit, da wir zu verschiedenen Themen Texte publizierten und diese auch in drei Sprachen übersetzt werden mussten», sagte Leicht-Miranda weiter.
Gewisse «News» seien beim Erscheinen des Newsletters dadurch nicht mehr wirklich neu. Auch kurzfristige Hinweise zu Veranstaltungen seien nicht möglich.
Die Erweiterung mit Linkedin erfolgt auch, weil der Kanal von Elon Musk Nachteile birgt. «Über Twitter kommunizieren wir schneller, können dafür weniger in die Tiefe gehen. Auch hat sich gezeigt, dass es auf Twitter nur wenig Interaktion mit Followern gab. Schliesslich ist ein Teil unserer Zielgruppe nicht auf Twitter aktiv.»
Daher stellt das EBGB neu keinen Newsletter mehr zusammen. Stattdessen erhalten die Newsletterabonnenten nur noch Links zu neuen Inhalten auf der EBGB-Webseite.
«Dafür kommunizieren wir mehr über LinkedIn. Dadurch können wir schneller Informationen verbreiten. Auf LinkedIn erwarten wir ausserdem mehr Diskussionen zu unseren Themen», sagte Matthias Leicht-Miranda weiter gegenüber dem Klein Report.
Auf LinkedIn will das EBGB vor allem zu den Schwerpunkten «Arbeit, Wohnen, Dienstleistungen/ digitale Inklusion und Partizipation» kommunizieren. Davon erhofft sich die Behörde, dass der Austausch gefördert und Diskussionen lanciert werden.
Zielgruppe sind alle, die etwas zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beitragen können. Das können Mitarbeitende in öffentlichen Verwaltungen sein, HR-Fachleute, Politikerinnen und Politiker, aber auch Mitarbeitende in Verbänden, Unternehmen, Medien oder Behindertenorganisationen.
Die Erweiterung führt gemäss dem Stv. Leiter nicht zu einer personellen Aufstockung. Die Inhalte werden von den für die Schwerpunktthemen verantwortlichen Fachmitarbeitenden geschrieben.