Eine Busse von 800 Franken soll der Journalist Arthur Rutishauser vom «Tages-Anzeiger» bezahlen, weil er im vergangenen Herbst mehrfach aus einem geheimen Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur BVK-Affäre zitiert hatte.
Wie die «NZZ am Sonntag» berichtete, zieht Tamedia das Urteil des Zürcher Statthalters Hartmuth Attenhofer jedoch weiter und verlangt eine Beurteilung durch das Bezirksgericht.
Der Statthalter ist laut der «NZZ am Sonntag» der Ansicht, dass der Journalist mit der Veröffentlichung die offizielle Version des PUK-Berichtes hätte abwarten müssen. Anders hat der Presserat den Fall beurteilt und eine entsprechende Beschwerde bereits im Februar abgelehnt.