Der Schweizer Presserat hat die Berichterstattung der «Basler Zeitung» rund um die Fachexkursion der Geschäftsleitung des Bau- und Verkehrsdepartements im Jahre 2014 nach Stockholm beurteilt - Stichwort: «Schwedenreisli».
So habe die «Basler Zeitung» gemäss Presserat mit ihrer gesamten Berichterstattung rund um die Fachexkursion die Wahrheitspflicht, die Quellenbearbeitung, die Forderung nach Berichtigung und den Schutz der Privatsphäre gemäss der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Der Presserat hat mit diesen Feststellungen eine entsprechende Beschwerde des BVD gutgeheissen.
Marc Keller, Leiter Kommunikation beim Basler Bau- und Verkehrsdepartement, ist zufrieden und meint gegenüber dem Klein Report rückblickend: «Die `BaZ` war damals aus unserer Sicht so uneinsichtig, dass es sich aufgedrängt hat, mit unserem Anliegen erstmals an den Presserat zu gelangen. Das Ganze ist nun ein Jahr her. Und für uns ist die Sache damit erledigt.»