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Freitag
21.11.2003

Zwei Mitglieder eines Familienunternehmens im Simmental sind am Freitag vom Gericht zu Bussen von 3000 und 800 Franken verurteilt worden. Sie waren gegen ein TV-Team von SF DRS handgreiflich geworden, das die Zustände auf ihrer Schrottdeponie filmen wollte. Der Einzelrichter des Gerichtskreises Niedersimmental hatte keine einfache Aufgabe, denn zum Tathergang machten die insgesamt 12 Parteien teilweise widersprüchlichste Angaben. 7 Mitglieder der Unternehmerfamilie mussten sich unter anderem wegen Nötigung, einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Sachbeschädigung verantworten. Das Team von Schweizer Fernsehen DRS stand unter anderem wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht. Als gesichert sah das Gericht an, dass das Fernsehteam zweimal - am 20. und am 26. April 2000 - in Latterbach BE vor Ort war. Dabei kam es mit Mitgliedern der Unternehmerfamilie zu Handgreiflichkeiten.

Das Fernsehteam wurde von einem Umweltdetektiv begleitet, der beim zweiten Besuch schliesslich im Laufe des Gerangels in der nahegelegenen Simme landete und vom Fluss fast hundert Meter mitgerissen wurde. Er konnte aus den Fluten gerettet werden. Es könne nicht bewiesen werden, dass der Detektiv von Mitgliedern der Besitzerfamilie in den Fluss gestossen worden sei, sagte der Gerichtspräsident. Insbesondere habe der Umweltdetektiv selber ausgesagt, er könne sich nur noch bruchstückhaft an das Geschehene erinnern. Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass das Familienoberhaupt beim zweiten Vorfall am 26. April mit einer Schlittenkufe auf das Auto der Fernsehleute einschlug. Ebenfalls als erwiesen betrachtete das Gericht einen Vorfall beim ersten Besuch, wonach einer der Söhne einem Kameramann die Kamera entriss und diese beschädigte.

Ausser Vater und Sohn wurden sämtliche Parteien von den jeweiligen Vorwürfen freigesprochen. Dem Umweltdetektiv wurde eine Genugtuung von 200 Franken zugesprochen. Die Emotionen seien auf beiden Seiten jeweils hochgegangen, und beide Seiten hätten sich ungeschickt verhalten, konstatierte der Gerichtspräsident. Klar sei, dass der Deponiebesitzer nicht auf das Auto hätte losschlagen dürfen. «Da hätte es andere Mittel und Wege gegeben.» Eine Busse sei angemessen, da das Ausmass der Schäden zwar nicht gering, aber auch nicht allzu gravierend sei, begründete das Gericht die verhängte Strafe. Der Unternehmerfamilie hielt der Gerichtspräsident zugute, dass sie sich seit Jahren darum bemüht habe, die Zustände auf dem Areal zu verbessern. Lange ohne Erfolg, da die nötige Umzonung des Gebiets nicht erfolgte. Heute sind auf dem Areal Gewässerschutzmassnahmen realisiert. Siehe auch Schlägerei zwischen TV-Team und Schrotthändler: Hauptverhandlung begonnen