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Dienstag
09.07.2002

Die beiden deutschen Zeitschriften «Bunte» und «Super Illu» dürfen auch weiterhin nicht über die angebliche Sexaffäre von Ex-Botschafter Thomas Borer berichten. Eine entsprechende Unterlassungsverfügung des Berliner Landgerichtes bleibt bestehen, nachdem die beiden Illustrierten am Dienstag ihren gerichtlichen Widerspruch gegen die Verfügung überraschenderweise zurückgezogen haben. «Nach neuesten Erkenntnissen ist die Sachlage unklar und eine fundierte Sachentscheidung nicht möglich», begründete der Anwalt der Medien, Stefan Söder, den Schritt. Die geplante gerichtliche Auseinandersetzung über die Unterlassungsverfügung falle daher aus.

Nicht ausfallen dürfte hingegen der Gerichtstermin vom 16. Juli im Saal 143 vor dem 27. Zivilsenat des Berliner Landgerichts: Dann wird sich Djamila Rowe (34) Verleumdung verantworten müssen. Dies trotz der zweiten, eidesstattlichen Versicherung, die das ehemalige Nacktmodell letzte Woche abgab. Pikantes Detail: Zum Interviewtermin traf «Bild» Rowe in der Kanzlei des Berliner Rechtsanwaltes Andreas Schulz, der auch der Anwalt von Borer sei - und damit Gegenpartei in der Verleumdungsklage. Ob nächste Woche bereits die zwei sich widersprechenden Eidesstattlichen Versicherungen von Rowe verhandelt werden, ist noch offen. Wegen Meineides drohen der ehemaligen Verkäuferin bis zu drei Jahren Gefängnis und hohe Geldbussen. Noch offen ist auch die Klage von Borer gegen «Blick»-Chefredaktor Jürg Lehmann wegen Persönlichkeitsverletzung.

Vom neuen Schweizer Botschafter in Berlin dürfen sich die Medien keine ähnlichen Geschichten erwarten: Werner Baumann, der am Dienstag sein Beglaubigungsschreiben dem deutschen Bundespräsidenten Johannes Rau übergeben, sagte vor Journalisten, er wolle sich jetzt und in Zukunft nicht zu den Ereignissen um Thomas Borer äussern. «Ich hoffe, dass ich diesen Aspekt heute abschliessen kann», so der 55-jährige Diplomat aus dem Kanton Uri.