Der Zürcher Verlag Kein & Aber ist vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Wie der Newsletter des Schweizer Buchhandels vom Donnerstag meldete, wiesen die Richter in einer öffentlichen Sitzung mit drei zu zwei Stimmen eine Beschwerde gegen die Vergabe der Verlagsprämien 2008 der Pro Helvetia ab. Mit Entscheid vom 29. August 2008 hatte Pro Helvetia dem Verlag Nagel & Kimche die Hauptprämie von 75 000 Franken und dem bilgerverlag die Förderprämie von 25 000 Franken zugesprochen.
Kein & Aber hatte am 1. Oktober 2008 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht, weil die Vorinstanz, also Pro Helveita, die von ihr festgelegten Teilnahmebedingungen nicht eingehalten habe. Konkret ging es um das Zugangskriterium «unabhängiger Schweizer Verlag».
Das Bundesverwaltungsgericht kam aber nach zweieinhalbstündiger Beratung zum Urteil, dass es Pro Helvetia beziehungsweise der zuständigen Jury zugestanden sei, im Nachhinein Präzisierungen in puncto Unabhängigkeit vorzunehmen und diese auf die Programmgestaltung zu beschränken. Es handle sich bei der Verlagsprämie um eine sogenannte Ermessenssubvention, deshalb sei auch der entsprechende Spielraum gross. Die öffentliche Beratung war erst die dritte in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts. Sie war auf Verlangen eines Mitglieds des Gerichts beantragt worden.
Kein & Aber ist ein Zürcher Verlag, der 1997 von Peter Haag gegründet wurde. Im Verwaltungsrat sitzt unter anderem Roger Schawinski.
Freitag
22.10.2010




