Bei Radio Alpin Grischa kochen die Gemüter: Weil das Gesuch des Senders entgegen den Vorgaben angeblich einen einzelnen Volontär zu viel aufgeführt hatte, werde die Konzession nicht gewährt.
«Damit hat das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz auf groteske Weise die Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes und die Auslegung von Bakom und Uvek missachtet und das Monopol einer Firma und einer Familie in einem ganzen Landesteil auf viele weitere Jahre zementiert», teilten die Initianten von Radio Alpin Grischa, Stefan Bühler und Roger Schawinski, am Donnerstag mit.