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Samstag
11.10.2014

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Konservativen Kreisen ein Dorn im Auge

Konservativen Kreisen ein Dorn im Auge

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesuch um vorläufige Einstellung der Kampagne «Love Life» im Rahmen vorsorglicher Massnahmen abgewiesen. Der Entscheid ist eine Zwischenverfügung, das definitive Urteil zur Kampagne folgt.

35 Kinder und Jugendliche hatten vom Kampagnenauftraggeber Bundesamt für Gesundheit verlangt, die Kampagne zu stoppen. Sie sei «hochsexualisiert» und verletze das schutzwürdige Interesse von Minderjährigen. Die Behörde trat nicht auf das Begehren ein, weshalb die Beschwerdeführer sich an das Bundesverwaltungsgericht wandten.

Unterstützt wurde der Protest der Kinder und Jugendlichen im Alter von vier bis 17 Jahren gegen die Kampagne von der Stiftung Zukunft CH sowie christlich-konservativen Kreisen wie Christians for Truth oder der Schweizerischen Stiftung für die Familie und der EDU Schweiz.

«Die Kausalität zwischen den Darstellungen der Kampagne und der behaupteten Gefährdung bleibt rein hypothetischer Natur» so das Gericht. Die Kinder und Jugendlichen seien der Kampagne nicht schutzlos ausgesetzt.

«Der Zweck der Darstellungen der Kampagne `Love Life` ist auch für Kinder und Jugendliche durch die fürsorgepflichtigen Eltern nachvollziehbar erklärbar. Insofern unterscheiden sich die Darstellungen auch von anderen in den Medien veröffentlichten Darstellungen, die einen rein sexuellen Bezug aufweisen und keinerlei Aufklärungszwecke verfolgen», so die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgericht.

Es stehe jedoch dem Betrachter zu, die Bilder «als anstössig oder geschmacklos zu werten».