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Freitag
17.11.2023

TV / Radio

Die Wettbewerbskommission (Weko) stellte eine «marktbeherrschende Stellung» der UPC im Icehockey-TV-Markt fest. Dies hat das Gericht nun bestätigt... (Bild Screenshot)

Die Wettbewerbskommission (Weko) stellte eine «marktbeherrschende Stellung» der UPC im Icehockey-TV-Markt fest. Dies hat das Gericht nun bestätigt... (Bild Screenshot)

Eishockeyspiele der obersten Ligen sind nur über den kostenpflichtigen TV-Kanal MySports zu sehen. 

Der Telekomanbieter UPC (heute Sunrise) erwarb 2016 die Exklusivrechte für die TV-Übertragung der obersten Schweizer Eishockeyligen NLA und NLB (heute National League und Swiss League) für die Saisons 2017/18 bis 2021/22.

Auch die staatsnahe Swisscom wollte bestimmte Spiele zeigen und startete Verhandlungen mit dem Mitbewerber. Doch konnten sich Swisscom und Rechteinhaber UPC nicht einigen. Swisscom erstattete Anzeige wegen «wettbewerbwidrigen Verhaltens».

Die Wettbewerbskommission (Weko) stellte eine «marktbeherrschende Stellung» im Eishockey-TV-Markt fest und verhängte eine Busse von 30 Millionen Franken über die UPC.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht diese Busse - unter einer kleinen Reduktion auf 29,1 Millionen Franken - bestätigt. Die Übertragung von Schweizer Eishockeyspielen sei «in einem beschränkten Umfang notwendig, um im Pay-TV wirksam konkurrieren zu können», hielt das St. Galler Gericht in dem am Donnerstag publizierten Entscheid fest.

Folglich habe die Weigerung von UPC gegenüber Swisscom zu einer Wettbewerbsbehinderung geführt, UPC habe ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid der Wettbewerbshüter, UPC zu verpflichten, allen TV- Plattformen in der Schweiz entweder das Rohsignal der Eishockeyübertragungen oder die Durchleitung ihres Angebots auf dem Pay-TV-Kanal MySports anzubieten, und zwar «zu nichtdiskriminierenden Bedingungen».

Die UPC hatte sich vor Gericht auf den Standpunkt gestellt, die Swisscom sei sehr wohl konkurrenzfähig, weil sie über die Exklusivrechte bei den Fussballübertragungen verfüge. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht, Fussball sei ein anderer Markt.

Das hinterlässt für den Klein Report einen etwas schalen Nachgeschmack. Denn die Swisscom hat beim Fussball ihrerseits Geschäfte mit der UPC verweigert.

Für die St. Galler Richter ist das jedoch kein Rechtfertigungsgrund für eine Revanche durch die UPC. Im Kartellrecht gebe es keine Notwehr.

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.