Die Kooperation zwischen dem Zürcher Hallenstadion und Ticketcorner kommt erneut vor das Bundesverwaltungsgericht. Anders als dieses hat das Bundesgericht die beiden Konkurrenten des Tickethändlers, die wegen einer 50-Prozent-Klausel in dem Vertrag an das Bundesverwaltungsgericht gelangt waren, am 5. Juni als beschwerdeberechtigt beurteilt.
«Das Bundesgericht anerkennt die Beschwerdebefugnis der beiden Unternehmen und hebt damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf. Der Fall wird nun vom Bundesverwaltungsgericht neu behandelt werden», teilte die Starticket AG am Donnerstag mit.
In der Wettbewerbsbeschwerde geht es um eine seit 2009 bestehende Vereinbarung, gemäss der die Hälfte aller Tickets für Veranstaltungen im Hallenstadion über Ticketcorner abgesetzt werden müssen. Dagegen hatten sich Starticket und Ticketportal zunächst bei der Wettbewerbskommission (Weko), später beim Bundesverwaltungsgericht beschwert.
Während die Weko die Vereinbarung als nicht wettbewerbsverzerrend beurteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht den Unternehmen die Beschwerdebefugnis abgesprochen und ist nicht auf den Fall eingetreten.
Am 11.12.2011: Weko zu Hallenstadion: Über 50 Prozent der Tickets müssen über Ticketcorner gekauft werden