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Montag
28.04.2014

TV / Radio

Roger-Schawinski-Klein-Report

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Roger Schawinski gegen die Radiokonzessionserteilung an Radio Argovia abgewiesen. Damit erhält Radio Argovia definitiv die Konzession für das Versorgungsgebiet Kanton Aargau.

Das Gericht begründete seinen Entscheid vom 23. April damit, dass ein ursprünglich eingereichtes Konzessionsgesuch nicht mehr geändert werden dürfe, wie Radio Argovia in einer Mitteilung schreibt. Oberschlaumeier Schawinski änderte das Gesuch, weil er durch den Erwerb von Radio 105 eine zweite Radiokonzession erhalten hatte. Laut Radio- und Fernsehgesetz sind nicht mehr als zwei Radiokonzessionen pro Partei erlaubt.

Radio Argovia, das zur BT Gruppe von Verleger Peter Wanner gehört, erhielt vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Ende Oktober 2013 die Konzession für ein Lokalradio im Aargau.

Roger Schawinski, Besitzer der Zürcher Sender Radio 1 und Radio 105, zog dieses Urteil an das Bundesverwaltungsgericht weiter.