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Dienstag
09.03.2010

Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) wegen missbräuchlicher Mobilterminierungsgebühren in den wesentlichen Punkten gut und hebt die Busse von 333 Millionen Franken auf. Die Weko stellte im Februar 2007 fest, dass die Swisscom bei der Mobilterminierung «marktbeherrschend» sei und diese Stellung gemäss Kartellgesetz missbraucht habe, wie das Telekommunikationsunternehmen am Dienstag mitteilte.

Die Mobilterminierungsgebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Die Weko gelangte zum negativen Ergebnis für die Swisscom. Mit dem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht eine «marktbeherrschende Stellung» von Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen und die Busse aufgehoben. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom wird in den kommenden Wochen die Urteilsbegründung im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden.

In einer ersten Stellungnahme prüft auch die Weko den Weiterzug dieses Urteils an das Bundesgericht.