Das Bundesverwaltungsgericht zeigt sich in einem neuen digitalen Kleid. Seit dem 9. August ist die neu gestaltete Website online, wie von amtlicher Stelle mitgeteilt wurde.
«Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung» habe das Bundesverwaltungsgericht auch seinen Webauftritt unter die Lupe genommen. Die neue Website präsentiert sich nun mit modernem Design, erhöhter Nutzerfreundlichkeit und «aktuellster Technologie», wie es heisst.
Der Relaunch wurde in Zusammenarbeit mit einer lokalen Webagentur aus der Region St. Gallen erarbeitet. Kernziele des neuen Webauftritts des Bundesverwaltungsgerichts waren die Anpassung des Designs sowie eine Steigerung der Übersichtlichkeit. Dazu haben die Projektverantwortlichen die Anzahl der Inhaltsseiten um mehr als die Hälfte verringert.
Im Vergleich zur Vorgängerversion nutzt die Website neu die gesamte Breite des Bildschirms, was sich vor allem für die ausdrucksstarken Headerbilder lohne. Technologisch sollen nach dem Relaunch Medienmitteilungen, ein Blog, die Referenzurteile oder das Personalverzeichnis viel einfacher gefunden und verwaltet werden.
Projektleiter Lukas Würmli, Spezialist digitale Kommunikation am Bundesverwaltungsgericht, ist stolz auf das Endprodukt: «Es ist uns gelungen, eine Website für unser Gericht zu bauen, die modern und zugleich seriös daherkommt.»
Wenige Wochen vor dem Go-live der Website wurde auch die neue Entscheiddatenbank «enthüllt». Das Service Center Informatik überarbeitete die Suchoberfläche und goss die Datenbank in ein zeitgenössisches Design.
Der wichtigste Kommunikationskanal des Gerichts ist über die Startseite unter www.bvger.ch abrufbar.
Das Bundesverwaltungsgericht besteht seit 2007 und hat seinen Sitz in St. Gallen. Mit 73 Richterinnen und Richtern (65 Vollzeitstellen) sowie 351 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das grösste eidgenössische Gericht. Es behandelt Beschwerden, die gegen Verfügungen von Bundesverwaltungsbehörden erhoben werden. In gewissen Bereichen überprüft es auch kantonale Entscheide und es urteilt zudem vereinzelt erstinstanzlich in Klageverfahren.