Der deutsche Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio wird vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf die Rechtmässigkeit überprüft. Kritiker, welche die Beschwerde eingereicht haben, sind der Meinung, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt.
Die Verhandlung soll am 16. und 17. Mai 2018 in Karlsruhe stattfinden, wie das Gericht meldet.
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Erhebung des Rundfunkbetrags im privaten und nicht-privaten Bereich. Die Beschwerdeführer rügen dabei eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Zudem machen sie im Kern verschiedene Verstösse gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend. So sei das vorliegende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde, verfassungswidrig.
Speziell hinsichtlich der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich wird zudem gerügt, die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten in einer Weise, die nicht mehr vor dem allgemeinen Gleichheitsrecht gerechtfertigt sei.
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der Beitrag keine Steuer und wird zu Recht pro Wohnung erhoben. Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Beitragsmodell hatte 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst. Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird der Beitrag seither für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig.