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Samstag
26.01.2002

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag ein neues Urhebervertragsrecht verabschiedet. Medien- und Autorenverbände begrüssten das Gesetz, das Autoren, freien Journalisten, Übersetzern und anderen Kreativen der Medienwirtschaft Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit gewährt. Nun müssen Verlage und freie Mitarbeiter im Gegenzug Regelungen aushandeln, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Der Zwang zu einer Schlichtung bei Streitigkeiten wurde nach heftigen Protesten der Medienverbände in letzter Minute aus dem Entwurf gestrichen. Nun greift die tarifähnliche Tabelle lediglich, wenn beide Seiten zustimmen. Auch der «Bestseller-Paragraf», der die Vergütung von Autoren bei unerwartetem Erfolg ihrer Werke regelt, wurde nach Vorstellungen der Verleger neu formuliert. Bestseller-Autoren können nun an die einzelnen Verwerter Nachforderungen stellen. Einen «Sieg der Vernunft» nannte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Bundestagsentscheidung, die die Interessen von Verwertern und Urhebern gleichermassen berücksichtige. Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) sprach sogar von einem «Meilenstein in der Rechtsgeschichte». Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) befürchtet jedoch schwierige Verhandlungen über angemessene Honorare, namentlich für freie Journalisten.