Am Freitag haben die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat ihren Bericht zum Fall Roduner publiziert: Die Geschäftsprüfer werfen dem Bundesstrafgericht Irreführung der Öffentlichkeit und Führungsmängel vor. Im Fall Roduner habe das Gericht den wahren Rücktrittsgrund des Eidgenössischen Untersuchungsrichters verschwiegen und gesundheitliche Gründe angegeben.
Nachdem das Bundesstrafgericht als vorgesetzte Behörde des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts (URA) am 10. Juli 2008 mitgeteilt hatte, dass Roduner aus gesundheitlichen Gründen per sofort demissioniere, orientierte das Gericht die Öffentlichkeit erst Mitte Januar 2009 über die wahren Hintergründe.
Die angebliche Drohungen gegen ihn und seine Familie im Zusammenhang mit dem von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren gegen den Bankier Holenweger waren in Form eines gefälschten Fax frei erfunden. Der Wortlaut des Fax soll sinngemäss folgendermassen gelautet haben: «Hören Sie mit den Ermittlungen gegen H. auf. Denken Sie an Ihre Familie.»
Die Geschäftsprüfer sind der Meinung, dass das Bundesstrafgericht als direkt vorgesetzte Behörde der URA rechtzeitig und adäquat hätte Transparenz schaffen müssen und damit Schaden von Justiz und Strafverfolgung abwenden. Ein weiterer Kritikpunkt besteht in der Tatsache, dass das Bundesstrafgericht und das URA nach dem Faxvorfall keine internen Abklärungen einleiteten und allfällige organisatorische und führungsmässige Mängel suchten. Obwohl es unverkennbar gewesen sei, dass Roduner als Untersuchungsrichter von zwei prominenten Verfahren - Holenweger und Hells Angels - auch persönlich unter Druck gestanden sei, hätten ihn das Bundesstrafgericht und die Leitung des URA im Alleingang weiter machen lassen.
Nun fordern die GPK der beiden Räte, dass das Bundesstrafgericht einerseits sein Informationskonzept überarbeiten und andererseits Massnahmen zur besseren Führung und Betreuung der Untersuchungsrichter sowie Teambildungen bei komplexen Verfahren prüfen muss.
Samstag
23.01.2010



