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Mittwoch
22.10.2003

Wenn die gedruckte und die elektronische Fassung der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts differieren, soll auch künftig die Papierversion massgebend sein. Das stand in der am Mittwoch vorgelegten Botschaft des Bundesrats zur Totalrevision des Publikationsgesetzes im Zentrum. Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Sammlungen des Bundesrechts (Amtliche und Systematische Sammlung) und des Bundesblatts. Mit der Revision wird das Gesetz an die Bundesverfassung von 1999 angepasst. Einige Bestimmungen, die bisher auf Verordnungsstufe waren, werden auf Gesetzesstufe gehoben. Zudem trägt das revidierte Publikationsgesetz den neuen Entwicklungen bei der Veröffentlichung amtlicher Texte Rechnung. Insbesondere soll eine Rechtsgrundlage für die elektronische Form im Internet geschaffen und somit das Verhältnis zwischen gedruckter und elektronischer Form klar definiert werden.