Welcher Journi darf zu den Bundesratswahlen und welcher nicht? Zum ersten Mal gibt es eine so strenge Zulassungsbedingungs-Liste, die vor allem die privaten elektronischen Medien sowie die nicht akkreditierten Fotografen betrifft. Diese Regeln wurden von den Parlamentsdiensten in Absprache mit Vertretern ausgewählter Medien erstellt. Als Grund für die neue, strenge Regelung wird angegeben, man wolle für alle Beteiligten akzeptable Arbeitsbedingungen schaffen. Denn die Bundesratswahlen würden stets eine sehr grosse Medienpräsenz im Bundeshaus auslösen.
Die neue Zulassungsordnung besagt, welche Ausweise welche Personen wie weit vorlassen. Freien Zutritt zum Parlamentsgebäude am 10. Dezember haben:
- alle Träger eines Spezialausweises. Die per 1. Dezember ausgegebenen Standardausweise sind am Tag der Bundesratswahl nicht gültig.
- Akkreditierte Medienschaffende (Ausweis mit Balken)
- Fest im Bundeshaus akkreditierte Medienschaffende (Balken auf Badge)
Keinen Zutritt in die Wandelhalle haben:
- Medienschaffende mit Ausweis ohne Balken
- Medienschaffende mit einfachem Zutrittsausweis (Badge ohne Balken).
Wer keinen der obigen Ausweise besitzt oder einen, der ihn nicht in die Wandelhalle lässt, kann einen Spezial-Zustrittsausweis beantragen. Ein kleiner Teil solcher Ausweise sind für Medien reserviert, die bereits Journalisten mit gültigen Ausweisen haben, den Rest für Medien ohne feste Bundeshauskorrespondenten haben. Privatradios und -TVs erhalten. Pro Medium zwei Ausweise für Gebäude und Wandelhalle sowie zwei Ausweise für Techniker (nicht in die Wandelhalle). Zudem ist pro Privat-TV maximal eine Kamera in der Wandelhalle erlaubt. Für die SRG wollen die Parlamentsdienste eine seperate Bedingungsliste ausarbeiten, die wohl etwas grosszüger sein wird. Bleibt zuletzt noch die Frage, was die Fotografen dürfen und nicht dürfen? Ganz einfach: Wer schon akkreditiert ist, darf fotografieren. Wer keine Bundeshausakkreditierung hat, wird auch für die Bundesratswahl keine erhalten.
Im Übrigen: Akkreditierungsgesuche müssen bis zum 25. November (Datum des Poststempels, respektive Mail-Eingangs) schriftlich beim Informationsdienst der Parlamentsdienste, 3003 Bern (information@pd.admin.ch) eingereicht werden, wie es am Dienstag hiess. Man merke: «Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.»
Dienstag
21.10.2003