Die Absetzung der Sendung «Aktenzeichen XY ungelöst» im Schweizer Fernsehen SF DRS erschwert die Fahndungsarbeit laut Bundesrat Moritz Leuenberger nicht. Die Kantonspolizeien hätte andere Möglichkeiten - auch im Fernsehen. Leuenberger erinnerte am Montag in der Fragestunde des Nationalrates an die Programmautonomie von SF DRS. Der Bundesrat kontrolliere lediglich, ob der Leistungsauftrag eingehalten werde. Dieser sei durch die Absetzung der Sendung nicht tangiert, antwortete er dem Berner Schweizer Demokraten Bernhard Hess. Das Fernsehen sei gesetzlich verpflichtet, dringende Fahndungsaufrufe zu veröffentlichen. Es komme dieser Verpflichtung in der Regel zur besten Sendezeit nach. Zudem würden auch die Informationssendungen des Fernsehens über ungelöste Verbrechen berichten, sagte der Medienminister. Leuenberger verwies schliesslich auf die Adresse http://www.police.ch. Dort fänden sich die Fahndungsaufrufe der Kantonspolizeien auch im neuen Medium Internet. Vergleiche «Aktenzeichen XY ungelöst»: Abgang als letzter Fall
Montag
22.09.2003