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Donnerstag
26.06.2014

IT / Telekom / Druck

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch einen Bericht über die Verwendung virtueller Währungen verabschiedet. Er verzichtet darauf, neue gesetzliche Bestimmungen vorzuschlagen, «weil Währungen wie Bitcoin nur marginale wirtschaftliche Bedeutung haben und sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen», heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. Allerdings sollen die zuständigen Behörden und Konsumentenschutzorganisationen die Nutzer bei der Verwendung von Bitcoin zur Vorsicht mahnen.

Im Bericht wird dargelegt, dass virtuelle Währungen wie Bitcoin als Zahlungsmittel zum jetzigen Zeitpunkt kaum von wirtschaftlicher Bedeutung seien und dass sie es in absehbarer Zeit aus der Sicht des Bundesrates auch nicht sein werden. Der Bericht zeigt weiter auf, dass virtuelle Währungen für Nutzer beträchtliche Verlust- und Missbrauchsrisiken bergen, dass sie sich aber nicht im rechtsfreien Raum bewegen: Verträge mit virtuellen Währungen seien grundsätzlich durchsetzbar und Straftaten können geahndet werden, meint der Bundesrat.

Bestimmte Geschäftsmodelle aufgrund von virtuellen Währungen unterstünden den Finanzmarktgesetzen und bedürften einer Unterstellung unter die Finanzmarktaufsicht. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und der Betrieb von Handelsplattformen in der Schweiz falle grundsätzlich unter das Geldwäschereigesetz. Dies schliesse die Erfüllung der Pflicht zur Identifizierung der Vertragspartei sowie zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person ein.

Auf internationaler Ebene gibt es noch kaum ein einheitliches Vorgehen bezüglich der Handhabung von virtuellen Währungen. Es bestehen auch keine internationalen Standards. Dementsprechend werden die Herausforderungen, die sich mit virtuellen Währungen stellen, bisher auch uneinheitlich angegangen.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat zwei Postulate, die der Nationalrat 2013 und 2014 überwiesen hat. Der Bericht wurde unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justizdepartement (EJPD), der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) erstellt.