Der Bundesrat will in der Bundesverwaltung die Kommunikation in allen Landessprachen fördern. Er hat dazu die Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sowie die Totalrevision der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verabschiedet.
Die Revision der gesetzlichen Grundlagen soll die Vertretung der sprachlichen Minderheiten insbesondere in Kaderfunktionen verbessern, die Sprachkenntnisse des Personals fördern und den Zugang zu Sprachkursen erleichtern. Neu ist nicht nur für die Departemente als Ganzes, sondern auch für die einzelnen Verwaltungseinheiten vorgegeben, wie stark die Vertretung der Sprachgemeinschaften sein sollte.
Im Rahmen der Revision der Verordnung werden auch die Autonomie und die Kompetenzen der oder des Delegierten für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verstärkt, was «ein aktiveres Eingreifen in die zentralen Prozesse zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ermöglicht», teilte der Bundesrat mit. Der oder die Delegierte für Mehrsprachigkeit wird direkt vom Bundesrat ernannt und ist dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet.