Der Bundesrat will das Urheberrecht einer Revision unterziehen und modernisieren. Die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Providern sollen mit gezielten Massnahmen an die Realität des Internets angepasst werden, teilte die Regierung mit.
Bis Ende des nächsten Jahres wird nun das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Vorlage für die Vernehmlassung erarbeiten. Das EJPD stützt sich bei seinen Arbeiten unter anderem auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (Agur12), die Ende 2013 ihren Schlussbericht vorlegte.
Das Ziel der Revision soll es sein, «die Situation für die Kulturschaffenden zu verbessern, ohne die Position der Konsumentinnen und Konsumenten zu verschlechtern», wie es in der Mitteilung heisst.
Das Herunterladen von geschützten Werken zu privaten Zwecken soll demnach nicht verboten werden, das Hochladen zur weiteren Verbreitung hingegen bleibt illegal. Die Agur12 empfiehlt allerdings, dass fehlbare Konsumenten künftig mit einem aufklärenden Hinweis auf die möglichen Folgen ihres Handels hingewiesen werden.
Erst wenn ein «schwerwiegender Rechtsverstoss» andauere, soll die Identität der Person dem Rechteinhaber gemeldet werden, damit dieser seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.
Der Bundesrat steht hinter diesem Anliegen der Agur12, will nun aber noch abklären, was unter «schwerwiegenden» Verstössen zu verstehen ist, in welcher Form die Hinweise erfolgen können und wie das Verfahren zur Herausgabe der Identität ausgestaltet werden kann.
Weiter soll das revidierte Urheberrechtsgesetz die Internetprovider mehr in die Pflicht nehmen. Sie sollen künftig dafür sorgen, dass rechtsverletzende Inhalte von ihren Plattformen entfernt und ferngehalten werden. Der Bundesrat prüft auch die Agur12-Empfehlung, wonach Provider auf Anweisung der Behörden in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu offensichtlich illegalen Inhalten oder Quellen sperren müssen.
Im Rahmen der Revision soll zudem geprüft werden, ob die Leerträgervergütung auf Nutzungen, die nicht schon vom Vertrag mit einer legalen Plattform abgedeckt sind, beschränkt werden könnten, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Von einer allgemeinen, alle Nutzungen im Internet abdeckenden Kulturflatrate will der Bundesrat dagegen nichts wissen, da diese gegen internationale Verträge verstossen würde.