Die Aufzeichnung von Telefongesprächen soll wieder straflos werden. Der Bundesrat stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates zu. Straffrei soll die Aufzeichnung sein, wenn alle Gesprächsteilnehmer vorgängig über die Aufzeichnung informiert worden sind. Weiterhin legal ist die Aufnahme von Gesprächen mit Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitdiensten. Neu soll die Aufzeichnung von Gesprächen im Geschäftsverkehr zum Beweisen von geschäftlichen Inhalten möglich werden. Seit Anfang 1998 ist die Aufzeichnung von Telefonaten, ausser Notrufen, strafbar. Aufgrund einer Initiative von Ständerat Bruno Frick soll das wieder geändert werden. Der Bundesrat findet die neue Regelung sei ein vernünftiger Mittelweg, der den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung trage, gleichzeitig aber den Persönlichkeitsschutz respektiere.
Mittwoch
22.08.2001