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Mittwoch
23.02.2011

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft über die Standortförderung 2012 bis 2015 verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Finanzierung sowie den unterbreiteten Gesetzesvorlagen kann der Bund die bewährte Aussenwirtschaftsförderung fortführen, die Tourismuspolitik strategisch neu ausrichten und die erfolgreichen Projekte im Bereich E-Government weiter vorantreiben. Dies wird aus dem Bundeshaus in Bern gemeldet.

Die Wirtschafts- und Standortpolitik des Bundes bildet den Rahmen für die Standortförderung der nächsten Jahre. Das Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz langfristig zu erhalten. Die Standortförderung des Bundes umfasst die Instrumente der Exportförderung, der Standortpromotion, der Tourismuspolitik, der KMU-Politik und der Regionalpolitik.

Ende 2011 läuft die Finanzierung der Instrumente zur Standortförderung aus: die Exportförderung und die Promotion zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen in der Schweiz (Standortpromotion), die touristische Landeswerbung (Schweiz Tourismus) sowie das E-Government. Der Bundesrat beantragt zur Finanzierung der Exportförderung einen Zahlungsrahmen von 75 Millionen Franken und für die Standortpromotion im gleichen Zeitraum 20,4 Millionen Franken.

Der Bundesrat hat bereits eine Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz gutgeheissen. Diese sieht unter anderem die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) vor, die den Vollzug von Innotour modernisiert und die Befristung der gesetzlichen Grundlage aufheben soll. Zur Finanzierung wird für die Jahre 2012 bis 2015 ein Zahlungsrahmen von 20 Millionen Franken beantragt.

Schliesslich wird mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für KMU für die Jahre 2012 bis 2015 ein Zahlungsrahmen von 13,1 Millionen Franken beantragt. Der Bereich E-Government wird in Abstimmung mit dem Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB) umgesetzt.