Vote électronique hat sich in der zweiten Versuchsphase, die von 2006 bis 2012 dauerte, als «komplementärer Stimmkanal» bewährt. Eine Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe soll aber erst erfolgen, wenn die neuen Sicherheitsanforderungen umgesetzt sind. Dies hält der Bundesrat in seinem dritten Bericht zu Vote électronique fest, den er am Freitag zuhanden von National- und Ständerat verabschiedet hat.
Im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen steht laut einer Mitteilung die Einführung der Verifizierbarkeit. Diese ermögliche, dass systematische Manipulationen mit genügend grosser Wahrscheinlichkeit und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses rechtzeitig festgestellt werden könnten. Rechtzeitig heisst: vor der Publikation eines Abstimmungs- oder Wahlergebnisses.
Nötig ist ausserdem eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, um Vote électronique flächendeckend einzuführen. So sollen die Bestimmungen darüber in der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, Art. 27a ff.) revidiert werden. Zudem erlasse die Bundeskanzlei eine neue Verordnung mit detaillierten Ausführungsbestimmungen.