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Mittwoch
14.03.2007

Die Kabelnetzbetreiber können ihre Kunden weiterhin zu Kauf oder Miete ihrer eigenen Set-Top-Boxen für den Empfang des digitalen Fernsehprogramms zwingen. So lange es keinen internationalen technischen Standard gibt, will der Bundesrat nicht eingreifen. Auf den Netzen der Swisscom und der Cablecom sei es derzeit kaum möglich, fremde Geräte zur Entschlüsselung des Signals einzusetzen, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation der ständerätlichen Fernmeldekommission.

Dazu wäre ein zusätzliches Gerät nötig, mit dem sich aber viele Zusatzdienstleistungen nicht empfangen liessen. Dies wäre nur möglich, wenn das Betriebssystem der Set-Top-Boxen standardisiert würde. Solche Standards seien heute international nicht durchgesetzt, und die Festlegung für den kleinen Schweizer Markt würde die Geräte erheblich verteuern, schreibt der Bundesrat. Bis sich ein Standard durchgesetzt habe, bestehe daher kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Der Bundesrat hält die Situation ohnehin nicht für beunruhigend: Mit dem Eintritt der Swisscom in den Radio- und Fernsehmarkt und mit den steigenden Marktanteilen des Satellitenfernsehens sei eine bessere Wettbewerbssituation zu erwarten. Sowohl die Swisscom als auch die Cablecom gäben ihre Set-Top-Boxen bereits sehr günstig ab. Er erinnert auch daran, dass die Cablecom vorläufig dem Preisüberwachungsgesetz untersteht. Mit dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz würde sie zudem zur Verbreitung bestimmter Programme verpflichtet. Im Übrigen sei sie aber frei in der Ausgestaltung ihrer technischen Netzinfrastruktur und ihrer kommerziellen Angebote.