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Montag
18.03.2013

Der Bundesrat ist mit den Schlussfolgerungen, die die Geschäftsprüfungskommission (GPK) im Fall Hildebrand gezogen hat, nicht einverstanden. «Er teilt die im Bericht dargelegte Ansicht, dass er keine Rechtsgrundlage für sein Handeln gehabt habe, nicht», heisst es in einer Stellungnahme des Bundesrates. Die GPK hatte in ihrem Bericht festgehalten, «dass die Federführung für die Untersuchung der Vorwürfe an den SNB-Präsidenten von Anfang an beim Aufsichtsorgan der SNB, also beim Bankrat, hätte liegen müssen, und nicht bei der Bundespräsidentin 2011 beziehungsweise beim Bundesrat».

Die Kommission teilte mit, dass die Massnahmen der Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und des Ad-hoc-Ausschusses einer genügenden Rechtsgrundlage entbehrt hätten, obwohl «die politische Perspektive der Bundespräsidentin 2011 und des Ad-hoc-Ausschusses durchaus ihre Berechtigung hatte». Der Bundesrat hat nun erwidert, dass zum einen eine Rechtsgrundlage bestehe, und berief sich zudem darauf, dass der Bundesrat handeln musste, um die Interessen der Schweiz zu verteidigen. Es sei darum gegangen, «ein politisches Problem zu bewältigen, das dem Ansehen der Schweiz schweren Schaden hätte zufügen können».

Der Bundesrat will nun die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen im Detail prüfen und dann innert der ihm gesetzten Frist seine definitive Stellungnahme abgeben. Die Regierung teile die Ansicht, dass eine Krise und die Art, wie sie bewältigt worden sei, analysiert werden müsse, damit die nötigen Lehren für künftiges Regierungshandeln gezogen werden könnten, heisst es.