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Mittwoch
05.11.2014

IT / Telekom / Druck

Der Bundesrat hat die Bestimmungen über die Preisangaben im Netz verschärft. Neu muss der Preis für eine Dienstleistung, die im Internet angeboten wird, «klar und in unmittelbarer Nähe bei der Stelle angezeigt werden, an der die Konsumentinnen und Konsumenten zur Annahme des Angebots klicken müssen».

Weiter können Telekommunikationsanbieter keine Zusatzkosten mehr zu den angegebenen Preisen verlangen, zum Beispiel für die Verbindungsherstellung zu einer Mehrwertdienstnummer oder für die Dauer eines solchen Anrufs. Anrufe auf 0800er-Nummern werden somit wirklich kostenlos, unabhängig davon, ob sie von einem Festanschluss oder vom Mobiltelefon getätigt werden.

Auch eine Anpassung bei den unternehmensweiten Fernmeldenetzen (058er-Nummern) hat der Bundesrat verabschiedet. Bei der Verbindungsherstellung müssen die Kundinnen und Kunden künftig kostenlos, ohne Werbung und einfach darauf hingewiesen werden, wenn höhere Tarife verlangt werden als für Anrufe auf geografische Nummern.

Der Bundesrat will mit neuen Regeln auch gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Telefonnummern für Werbeanrufe («Spoofing») vorgehen. Die Fernmeldedienstanbieter können solche Werbeanrufe in Zukunft mit dem Einverständnis der Nummerninhaberinnen und Nummerninhaber sperren.