«Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie» heisst die Akte. Am Mittwoch hat der Bundesrat den Schutzschirm für die Event-Branche bis Ende 2022 verlängert.
In der Wintersession 2021 hatte das Parlament eine Anpassung des Covid-19-Gesetzes beschlossen und dabei den Schutzschirm für Publikumsanlässe ein erstes Mal verlängert. Diese Massnahme sollte eigentlich Ende April auslaufen.
Event-Veranstalter können den Schutzschirm nun bis Ende 2022 in Anspruch nehmen. Die Funktionsweise des Schutzschirms bleibt unverändert – ausser dass für die Zusicherung keine gesundheitspolizeiliche Bewilligung mehr nötig ist.