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Donnerstag
12.11.2020

Medien / Publizistik

Für die Unterstützung der Zeitungen stellt der Bund zusätzlich 20,44 Millionen Franken zur Verfügung...

Für die Unterstützung der Zeitungen stellt der Bund zusätzlich 20,44 Millionen Franken zur Verfügung...

Der Bundesrat hat die Krisenhilfe für die Printmedien bis Mitte 2021 verlängert. Auch die Abokosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA werden weiterhin von der Staatskasse übernommen.

Mit der im letzten Mai eingesetzten «Covid-19-Verordnung Printmedien» werden einerseits die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse «im Tageskanal der Post» kostenlos zugestellt. Andererseits beteiligt sich der Bund an den Zustellungskosten von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen «mit einer Gesamtauflage von mehr als 40'000 Exemplaren pro Ausgabe».

Diese Massnahmen hat die Landesregierung nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Allerdings werden die Gelder nur ausgezahlt, wenn sich die Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden auszuschütten.

Für die Unterstützung der Zeitungen stellt der Bund zusätzlich 20,44 Millionen Franken zur Verfügung. Die Krisenhilfe ist ergänzend zu der indirekten Presseförderung, bei der die Regional- und Lokalpresse jährlich mit 30 Millionen und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken unterstützt wird.

Zusätzlich hat der Bundesrat ebenfalls die «Covid-19-Verordnung elektronische Medien» bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit übernimmt der Bund weiterhin die Abonnementskosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Im vergangenen Juni wurden dazu 10 Millionen Franken bereitgestellt. Davon wurden bisher «rund 5,2 Millionen Franken; ausgegeben, schrieb der Bund.

Dank dem Bundesratsbeschluss vom Mittwoch können die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen und die Keystone-SDA-Abonnenten also weiterhin auf finanzielle Soforthilfen aus der Staatskasse zurückgreifen. Die Verordnungsanpassungen treten am 1. Dezember in Kraft.