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Freitag
17.05.2024

Medien / Publizistik

Auch freie Journalisten und Journalistinnen mit häufig wechselnden Jobs und kleinen Honoraren sollen künftig AHV-Beiträge einzahlen können... (Bild © ak-bs.ch)

Auch freie Journalisten und Journalistinnen mit häufig wechselnden Jobs und kleinen Honoraren sollen künftig AHV-Beiträge einzahlen können... (Bild © ak-bs.ch)

Mit einer Verordnungsänderung ergänzt der Bundesrat die Liste der Branchen, in denen Mini-Jobs häufig sind. Von der besseren Altersvorsorge profitieren unter anderem Kultur- und Medienschaffende.

Personen, die nur gelegentlich und für tiefe Einkommen im Angestelltenverhältnis arbeiten, müssen keine AHV-Beiträge bezahlen: Löhne von weniger als 2’300 Franken jährlich pro Anstellung sind von der Beitragspflicht ausgenommen. 

Das Problem sind jene Branchen, wo Versicherte ihr Einkommen mit vielen kurzen Arbeitseinsätzen bei verschiedenen Arbeitgebenden verdienen. Davon betroffen sind vor allem Haushaltshilfen oder Beschäftigte im Kultur- und Medienbereich. 

Deshalb gibt es in der AHV-Verordnung eine Liste von Branchen, für welche die Beitragsbefreiung von geringfügigen Löhnen explizit nicht gilt. Dies, damit auch Versicherte mit häufig wechselnden Arbeitgebenden und Einsätzen abgesichert sind. 

Der Bundesrat will nun diese Liste aktualisieren, indem er vorschlägt, sie durch Grafikunternehmen, Museen, Medien und Chöre zu ergänzen. 

Das steht im Zusammenhang mit dem Bericht «Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz», der auf ein Postulat der Walliser Mitte-Ständerätin Marianne Maret zurückgeht.