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Donnerstag
31.10.2019

Digital

Europarat hat 2018 die Konvention revidiert

Europarat hat 2018 die Konvention revidiert

Der Bundesrat hat die neue Datenschutzkonvention des Europarats unterschrieben. Und will damit auch die Europäische Union (EU) milder stimmen.

Die revidierte Konvention verstärkt zum Beispiel den Schutz der Daten von Schweizern, wenn sie in einem der Vertragsstaaten bearbeitet werden. Zudem vereinfacht sie den Datenaustausch über Ländergrenzen hinweg.

Schliesslich könnte ein Ja zur Konvention auch die EU besänftigen. Diese will in den nächsten Monaten prüfen, ob das Schweizer Datenschutzniveau noch angemessen sei. «Die EU berücksichtigt bei ihrem Entscheid jeweils, ob die entsprechenden Drittstaaten der Konvention beigetreten sind», schreibt der Bundesrat am Mittwoch.

Die Gesetzesänderungen, die zur Umsetzung der europäischen Datenschutzkonvention nötig sind, hat der Bundesrat bereits in seinen Entwurf des neuen Datenschutzgesetzes aufgenommen. 

Dieses war Ende September vom Nationalrat mit knappem Mehr angenommen worden. Im Dezember will der Ständerat darüber beraten. Auf der sicheren Seite ist die umstrittene Datenschutzrevision noch längst nicht. 

Die Datenschutzkonvention des Europarates trat 1985 in Kraft. Die Schweiz hat sie 1997 ratifiziert. Mit der neuen Version hat sie der Europarat der Digitalisierung angepasst.

Das letzte Wort in dieser Sache hat das Parlament. Die Botschaft zur Unterzeichnung der Konvention will der Bundesrat «noch in diesem Jahr» verabschieden.